
Die Flugordnung für den Stettner Berg wurde auf Beschluss der Generalversammlung vom 18. Januar 2020 präzisiert. Die wichtigste Änderung betrifft die Anzahl der sich gleichzeitig in der Luft befindlichen Modellsegelflugzeuge. Um gefährliche Situationen zu vermeiden und drohende Unfälle abzuwenden darf und soll der Flugleiter die Anzahl der gleichzeitig fliegenden Piloten regeln.
Die Flugordnung für den Braunsberg bei Hainburg ist unverändert in der Fassung des Jahres 2007 gültig.